2018-05-02

Ist das aktuelle Urheberrecht noch zeitgemäß?

Michael Servatius

Photo Credit: Melina Jana Harzer

Paula Lou Riebschläger für Shifted News

Welcher Sample fällt noch unter die künstlerische Freiheit, wo beginnt der Ideenklau? Michael Servatius ist Promotionsstudent an der Berliner Humboldt Universität zu Berlin und beschäftigt sich in seiner Dissertation mit urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen für Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch. Auf der re:publica18 sprach er am Mittwoch um 16 Uhr in der Session ‘Metall auf Metall, Kunstfreiheit und Urheberrechte’ über diese Angelegenheit.

Kannst du einen Fall nennen, an dem die aktuelle Problematik im Urheberrecht deutlich wird?

Gerade läuft ein Rechtsstreit zwischen dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham und der Band Kraftwerk. Pelham hat eine zwei-sekündige Sequenz des Kraftwerk-Songs „Metall auf Metall“ verwendet und daraus einen neuen Beat produziert. Daraufhin hat Kraftwerk geklagt. Dieser Rechtsstreit dauert jetzt schon seit 1999 an, also 19 Jahre. Anhand dieses Falls wird klar, dass es ein Spannungsfeld zwischen der Kunstfreiheit und den Interessen des Urhebers gibt. Momentan herrscht in diesem Bereich eine große Rechtsunsicherheit.

Welche Rolle spielt hier europäisches Recht?

Das ist spannend, weil sich auch das europäische Rechtsverständnis in Bezug auf das Urheberrecht über diesen Fall hinweg verändert hat. Momentan liegt der Streit beim Europäischen Gerichtshof. Wie der Fall dort entschieden wird, kann man jetzt noch nicht absehen.

Wie haben die Gerichte bisher geurteilt?

In Bezug auf diesen speziellen Fall fielen die früheren Urteile zugunsten von Kraftwerk aus. Im Jahr 2016 kam dann das Bundesverfassungsgericht und befand, die früheren Urteile berücksichtigten die Kunstfreiheit von Pelham nicht ausreichend. Das Bundesverfassungsgericht stärkte also zuletzt die Rechte der Verwender. Das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte daher richtungsweisend sein.

Und wie sieht die Lage aktuell für NutzerInnen aus? Es gibt ja immer mehr DJs und DJane, viele Leute sampeln bestehende Songs und bauen darauf neuen kreativen Output auf. Was muss man da beachten?

In diesem Bereich tut sich gerade wahnsinnig viel: In der Praxis wird viel gemacht, das rechtlich nicht zulässig ist, aber toleriert wird. Die aktuellen Gesetzesvorhaben beschäftigen sich momentan mehr mit Online-Plattformen und Presseverlagen.

Wie gehen große Konzerne und Content-Anbieter mit dieser Thematik um?

Es gibt einige Filtermöglichkeiten, die Firmen bereitstellen. Google hat mit dem System „Content ID“ eine Möglichkeit geschaffen, wie Nutzerinnen und Nutzer Inhalte auf YouTube hochladen können und das System die Uploads automatisch mit vorhandenen Dateien in einer Datenbank abgleicht. Dadurch soll direkt identifiziert werden, ob mit dem jeweiligen Upload Urheberrecht verletzt wird. Mit dieser Aufgabe sind Algorithmen aber in vielen Fällen überfordert. Daraus ergeben sich oft Probleme für die Nutzer.